Karin Vetter Rechtsanwältin

  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Steuerrecht
  • Testamentsvollstreckerin (AGT)

Mediatorin | Expertin im Vereinsrecht

Testament – Erbvertrag – Schenkung – Pflichtteil – Erbschaftsteuer – Vollmachten

Immobilien und Schenkung

Schenkungen richtig einsetzen um Ihre Ziele zu sichern

  • Immobilien vererben
  • Immobilien schenken
  • Immobilien schützen & Steuern vermeiden

Pflichtteilsrecht

Richtiger Umgang mit dem Pflichtteil!

  • Pflichtteil abwehren
  • Pflichtteil vermeiden
  • Pflichtteil durchsetzen

Erbstreit

Miterben und Erbengemeinschaften aus Konflikten befreien.

  • Streit beenden
  • Ansprüche durchsetzen
  • Konflikte vermeiden durch Mediation

Testamentsgestaltung

Rechtssicheres Testament erstellen für eine klare Nachlassregelung

  • Erbeinsetzung
  • Vermächtnisse
  • Nachlassabwicklung

Nachfolgekonzepte

Private und unternehmerische Nachfolge ist mehr als rechnen

  • Steuern
  • Sicherheit
  • Familienfrieden

Erbschaftssteuererklärung

Erstellung der Erbschaftssteuererklärung

  • Freibeträge nutzen
  • Optimierte Nachlassbewertung
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht Entscheidungen treffen

  • Vermeidung staatlicher Betreuung
  • Umfassende Handlungsfähigkeit
  • Kombination mit Patientenverfügung

Erbscheinverfahren

Kompetente Beratung und Vertretung

  • Beantragung
  • Vertretung vor Gericht
  • Beschaffung von Urkunden

Immobilienkonzepte

Rundum versorgt in Sachen Haus und Wohnung

  • Einkommensteuer
  • Vermögensnachfolge
  • Best-Practice

Erbrecht erklärt

Ein Überblick über das Erbrecht

  • Begriffe
  • Strukturen
  • Überblick

Für Nachlassgerichte

Besondere Ämter

Kundenstimmen

Keinen Grund zum klagen, alles zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Anfragen wurden sofort erledigt.

Frau Vetter ist eine sehr kompetente Frau freundlich und zuvorkommend wir können uns glücklich schätzen dass sie für uns Zeit hat Chapeau

Ich möchte hier ein großes Kompliment an Frau Vetter aussprechen. Durch Ihre kompetente und sachliche Art, gespickt mit einer guten Portion Einfühlungsvermögen, begleitete sie mich gut durch diese unangenehme Zeit. Gerne empfehle ich Frau Vetter weiter.

Ehegatten, Kinder und Eltern gehören zu einem besonderen Personenkreis im Erbrecht. Sie sind pflichtteilsberechtigt.

Was bedeutet pflichtteilsberechtigt?
Erbt ein Kind beispielsweise nichts von einem Elternteil, wird es vom Gesetz geschützt. Es hat Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dies ist ein Zahlungsbetrag, der sofort fällig ist und sich sofort verzinst, wenn er geltend gemacht wird.

Beim klassischen Berliner Testament erben Kinder erst, wenn beide Eltern verstorben sind.

Beim Versterben des ersten Elternteiles sind sie faktische enterbt und haben aber einen Pflichtteilsanspruch. Das Pflichtteilsrecht bezieht sich auch auf Schenkungen zu Lebzeiten. Innerhalb bestimmter Fristen und je nach Gestaltung sind Schenkungen pflichtteilsrechtlich relevant. Der reale Nachlass wird um Schenkungen ergänzt. Es besteht daran ein Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Unbedachte Testamente oder Gestaltungen, die in Patchworkfamilien dieses Thema nicht beachten, führen zu großen finanziellen Belastungen. Als gerecht gedachte Gestaltungen sind dann gefährdet.

Schenkungen, vor allem von Immobilien, können dramatische Folgen haben.

Sind Beteiligte auf staatliche Hilfe angewiesen, macht der Staat diesen Anspruch geltend – ein wichtiges Thema im Pflegefall.

Soll ein Pflichtteil geregelt werden, bedarf es eines Anwalts. Was beim Pflichtteil dazuzurechnen ist, wie Immobilien oder andere Gegenstände verwertet werden, welche Abzüge berechtigt sind u.v.m..

Egal ob der Pflichtteil gefordert oder abgewehrt werden soll, eine professionelle Begleitung ist unerlässlich.

Bei den folgenden kurz zusammengefassten Themen stehe ich Ihnen gerne mit meiner jahrelangen Erfahrung zur Seite:

  • Bewertung des Vermögens im Pflichtteilsfall
  • Schenkungen und Pflichtteilsergänzung
  • Pflichtteile Fälligkeit und Zinsen
  • Pflichtteil im Falle Bedürftiger
  • Pflichtteilsergänzung und Berliner Testament
  • Pflichtteile und die Erbschaftssteuer
  • Pflichtteilsergänzung und Abschmelzung
  • Pflichtteilsrecht zur Steueroptimierung