Karin Vetter Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Erbrecht
- Fachanwältin für Steuerrecht
- Testamentsvollstreckerin (AGT)
Mediatorin | Expertin im Vereinsrecht
Schenkungen richtig einsetzen um Ihre Ziele zu sichern
Richtiger Umgang mit dem Pflichtteil!
Miterben und Erbengemeinschaften aus Konflikten befreien.
Rechtssicheres Testament erstellen für eine klare Nachlassregelung
Private und unternehmerische Nachfolge ist mehr als rechnen
Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
Mit einer Vorsorgevollmacht Entscheidungen treffen
Kompetente Beratung und Vertretung
Rundum versorgt in Sachen Haus und Wohnung
Ein Überblick über das Erbrecht
Sondersituationen
Ehegatten, Kinder und Eltern gehören zu einem besonderen Personenkreis im Erbrecht. Sie sind pflichtteilsberechtigt.
Was bedeutet pflichtteilsberechtigt?
Erbt ein Kind beispielsweise nichts von einem Elternteil, wird es vom Gesetz geschützt. Es hat Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dies ist ein Zahlungsbetrag, der sofort fällig ist und sich sofort verzinst, wenn er geltend gemacht wird.
Beim klassischen Berliner Testament erben Kinder erst, wenn beide Eltern verstorben sind.
Beim Versterben des ersten Elternteiles sind sie faktische enterbt und haben aber einen Pflichtteilsanspruch. Das Pflichtteilsrecht bezieht sich auch auf Schenkungen zu Lebzeiten. Innerhalb bestimmter Fristen und je nach Gestaltung sind Schenkungen pflichtteilsrechtlich relevant. Der reale Nachlass wird um Schenkungen ergänzt. Es besteht daran ein Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Unbedachte Testamente oder Gestaltungen, die in Patchworkfamilien dieses Thema nicht beachten, führen zu großen finanziellen Belastungen. Als gerecht gedachte Gestaltungen sind dann gefährdet.
Schenkungen, vor allem von Immobilien, können dramatische Folgen haben.
Sind Beteiligte auf staatliche Hilfe angewiesen, macht der Staat diesen Anspruch geltend – ein wichtiges Thema im Pflegefall.
Soll ein Pflichtteil geregelt werden, bedarf es eines Anwalts. Was beim Pflichtteil dazuzurechnen ist, wie Immobilien oder andere Gegenstände verwertet werden, welche Abzüge berechtigt sind u.v.m..
Egal ob der Pflichtteil gefordert oder abgewehrt werden soll, eine professionelle Begleitung ist unerlässlich.
Bei den folgenden kurz zusammengefassten Themen stehe ich Ihnen gerne mit meiner jahrelangen Erfahrung zur Seite: